Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Besteuerung der Energiepreispauschale ist verfassungskonform
- Erdienbarkeit einer Pensionszusage
- Alkoholsteuer soll um 20 % angehoben werden
- Doppelte Haushaltsführung im Wohnmobil ist problematisch
- Steuerbonus für energetische Sanierung richtet sich nach dem Miteigentumsanteil
- Unterhalt an die dauernd getrennt lebende Ehefrau im Trennungsjahr
- Meldung der Bankverbindung an das Bundeszentralamt für Steuern
- Finanzminister plant Abgeltungsteuer auf Kryptogewinne
- Steuerbefreiung für ein selbstgenutztes Familienheim
- Fahrtkosten zur Pflege eines Angehörigen
Dieselfahrverbote führen nicht zu Minderung der Kfz-Steuer
Die Einschränkung der Nutzungsmöglichkeiten eines Fahrzeugs hat keine Auswirkungen auf die Festsetzung der Kfz-Steuer.
Die Verhängung von Dieselfahrverboten hat für die davon betroffenen Autos keinen Einfluss auf die Höhe der Kfz-Steuer. Der Bundesfinanzhof hat eine Nichtzulassungsbeschwerde abgewiesen, weil der Steuergegenstand der Kfz-Steuer das Halten von Fahrzeugen ist. Das Halten eines Fahrzeugs ist auch dann gegeben, wenn die Benutzungsmöglichkeit aufgrund eines gesetzlichen Zwangs eingeschränkt ist. Die Klage hat daher keinen Erfolg.
