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Stärkung des Ehrenamtes durch das Jahressteuergesetz 2019
Die Länder haben über den Bundesrat mehrere Verbesserungen des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts als Ergänzung zum Jahressteuergesetz 2019 vorgeschlagen.
Die Finanzminister der Länder haben sich im September darauf geeinigt, in die laufenden Beratungen über das Jahressteuergesetz 2019 diverse Verbesserungen des Gemeinnützigkeitsrechts zur Stärkung des Ehrenamtes einzubringen. Geplant ist u.a. eine Anhebung der Übungsleiterpauschale um 600 Euro auf 3.000 Euro jährlich. Daneben soll die Ehrenamtspauschale um 120 Euro auf 840 Euro steigen. Auch die Grenze, bis zu der ein vereinfachtes Verfahren für die Bestätigung von Spenden gilt, soll von 200 Euro auf 300 Euro erhöht werden. Darüber hinaus soll die Freigrenze für die nicht der Körperschaft- und Gewerbesteuer unterliegenden Einnahmen aus Geschäftsbetrieben, die keine Zweckbetriebe sind, von 35.000 Euro auf 45.000 Euro angehoben werden. Schließlich ist eine gesetzliche Vertrauensschutzregelung vorgesehen, die Kooperationen und die Weitergabe von Mitteln von gemeinnützigen Organisationen untereinander vereinfachen soll.