Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Nutzung von Elektro- und Hybrid-Firmenwagen
- Grundfreibetrag war 2023 verfassungskonform
- Erweiterte Kürzung entfällt bei Grundstücksverkauf vor Liquidation
- Vom Erblasser nicht bewohnte Immobilie ist kein Familienheim
- Einführung der Frühstartrente
- Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität
- Beitrag zur Künstlersozialkasse steigt 2027 auf 5,0 %
- Antragslose Kindergeldzahlung kommt 2027
- Startschuss für die "Steuererklärung mit einem Klick"
- Erbe kann Abzugsbeträge für Baudenkmäler nicht fortführen
Laborarztleistungen auch ohne Patientenkontakt steuerfrei
Die diagnostischen Leistungen eines Laborarztes sind auch ohne direkten Kontakt mit einem Patienten grundsätzlich Teil einer umsatzsteuerfreien Heilbehandlung.
Die medizinischen Analysen eines Facharztes für klinische Chemie und Laboratoriumsdiagnostik in der Humanmedizin fallen auch ohne direkten Kontakt mit Patienten unter die Umsatzsteuerbefreiung für Heilbehandlungsleistungen. Der Europäische Gerichtshof hat auf ein Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs hin festgestellt, dass die Steuerbefreiung nicht von der Voraussetzung abhängt, dass die Heilbehandlungsleistung im Rahmen eines Vertrauensverhältnisses zwischen dem Patienten und dem Behandelnden Arzt erbracht wird. Im Ausgangsverfahren stellte ein Laborarzt Diagnosen für ein Transfusionsunternehmen, die das Finanzamt nicht als Teil einer Heilbehandlung anerkennen wollte.
