Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Echtzeitüberweisung und Empfängerüberprüfung im Zahlungsverkehr
- Erste Tätigkeitsstätte eines Leiharbeitnehmers
- Mindestgewinnbesteuerung ist verfassungskonform
- Erbschaftsteueraufkommen steigt auf Rekordwert
- Grunderwerbsteuer bei Gebäuden mit Solar- oder PV-Anlagen
- Trickbetrug führt nicht zu außergewöhnlicher Belastung
- E-Mails als vorzulegende Handels- und Geschäftsbriefe
- Rechnungspflichtangaben in anderen Amtssprachen der EU
- Schriftform kein Erfordernis für Betriebsausgabenabzug
- Beitragsbemessungsgrenzen sollen spürbar steigen
Laborarztleistungen auch ohne Patientenkontakt steuerfrei
Die diagnostischen Leistungen eines Laborarztes sind auch ohne direkten Kontakt mit einem Patienten grundsätzlich Teil einer umsatzsteuerfreien Heilbehandlung.
Die medizinischen Analysen eines Facharztes für klinische Chemie und Laboratoriumsdiagnostik in der Humanmedizin fallen auch ohne direkten Kontakt mit Patienten unter die Umsatzsteuerbefreiung für Heilbehandlungsleistungen. Der Europäische Gerichtshof hat auf ein Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs hin festgestellt, dass die Steuerbefreiung nicht von der Voraussetzung abhängt, dass die Heilbehandlungsleistung im Rahmen eines Vertrauensverhältnisses zwischen dem Patienten und dem Behandelnden Arzt erbracht wird. Im Ausgangsverfahren stellte ein Laborarzt Diagnosen für ein Transfusionsunternehmen, die das Finanzamt nicht als Teil einer Heilbehandlung anerkennen wollte.