Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage
- Fremdüblichkeit einer Pensionszusage auf Basis einer Entgeltumwandlung
- Steuerfreier Hinzuverdienst im Alter mit der Aktivrente
- Beitragsbemessungsgrenzen 2026
- Regulärer Steuersatz für Einkünfte aus dem Krypto-Lending
- Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit
- Vom Arbeitnehmer getragene Stellplatzkosten
- Übersicht der Änderungen im Steuerrecht für 2026
Datenzugriff der Finanzverwaltung
Seit Anfang 2002 dürfen Betriebsprüfer vollen Zugriff auf die in den EDV-Systemen der Unternehmen gespeicherten Daten nehmen.
Seit Beginn des vergangenen Jahres haben die Betriebsprüfer Zugriff auf die in Ihrem EDV-System gespeicherten Daten. Der Zugriff erstreckt sich nicht nur auf die Daten des laufenden Jahres, sondern auch auf die Daten früherer Jahre, sofern diese in Ihrem EDV-System verfügbar sind. Der Prüfer hat 3 Möglichkeiten des Datenzugriffs, die er auch kumulativ wählen kann:
-
Unmittelbarer Datenzugriff: Nur-Lesezugriff unmittelbar auf das Datenverarbeitungssystem des Steuerpflichtigen.
-
Mittelbarer Datenzugriff: Die Daten müssen gemäß den Vorgaben des Prüfers maschinell ausgewertet werden, um den Nur-Lesezugriff durchführen zu können. Dazu ist dem Prüfer geeignetes EDV-Personal zur Verfügung zu stellen.
-
Datenträgerüberlassung: Die gespeicherten Daten werden dem Prüfer auf einem maschinell verwertbaren Datenträger zur Auswertung überlassen, der Prüfer führt auf eigenem PC mit eigener Software die Überprüfungen durch. Hierfür ist von der Finanzverwaltung die Prüfungssoftware IDEA, die von Audicon vertrieben wird, erworben worden. Damit die Datenübernahme reibungslos möglich ist, hat die Finanzverwaltung einen eigenen Beschreibungsstandard (GDPdU-Standard) im XML-Format entwickelt. Die Datenüberlassung erfolgt auf CD-ROM und DVD im ISO-Standard. Eine Vorfilterung der Daten ist nicht zulässig, die Finanzverwaltung besteht auf einer vollständigen Datenübernahme.
