Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Frist für Anzeigepflicht bei Änderungen am Grundbesitz
- Vorübergehende Senkung der Energiesteuer
- Rückstellungsbildung für ein Vorruhestandsmodell
- Richtiger Umsatzsteuersatz ist manchmal ein Ratespiel
- Höhere Krankenversicherungsbeiträge für gesetzlich Versicherte
- Senkung der Luftverkehrsteuer ab Juli 2026
- Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen und Herstellungskosten
- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften
Höhere Körperschaftsteuer in 2003
Ab 1. Januar 2003 gilt die erhöhte Körperschaftsteuer von 26,5 %.
Durch das Flutopfersolidaritätsgesetz wurde nicht nur die nächste Stufe der Steuerreform um ein Jahr auf 2004 verschoben. Es wurde auch die vorübergehende Erhöhung des Körperschaftsteuersatzes von 25 auf 26,5 % beschlossen. Die Geschäftsführer sollten sich also bei ihrer Finanzplanung auf die erhöhten Vorauszahlungen einstellen. Außerdem bleibt zu hoffen, dass Bund und Länder den höheren Körperschaftsteuersatz nicht als dauerhafte Quelle zur Finanzierung ihrer Finanzlöcher entdecken und diese Regelung über 2003 hinaus verlängern.
