Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Lohnerhöhung nach Wegfall der Inflationsausgleichsprämie
- Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in der Schweiz?
- Arbeitsteilung in einer Freiberuflerpraxis
- Nutzung und geplante Anhebung der Pendlerpauschale
- Anscheinsbeweis für eine private Fahrzeugnutzung
- Grundsteuer für Grundstück in Landschaftsschutzgebiet
- Lieferung von Mieterstrom als selbstständige Hauptleistung
- Erste Pläne der künftigen Regierungskoalition
- Solidaritätszuschlag ist weiterhin verfassungsgemäß
- Einspruch in 13 % der Grundsteuerfälle
Große Koalition einigt sich auf teilweise Abschaffung des Soli
Die Große Koalition will ab 2021 den Solidaritätszuschlag abschaffen, allerdings nur bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze.
Zwar hat die Große Koalition schon im Koalitionsvertrag einen Abbau des Solidaritätszuschlags in dieser Legislaturperiode vereinbart, aber über den Umfang des Abbaus gab es in den letzten Monaten immer wieder Debatten zwischen den Koalitionspartnern. Die Union als Verfechter einer vollständigen Abschaffung des Solis hat dabei Anfang Juni Rückendeckung vom Bundesrechnungshof erhalten: Die nur teilweise Abschaffung des Solis berge erhebliche verfassungsrechtliche und finanzwirtschaftliche Risiken, denn die Grundlage für den Solidaritätszuschlag falle Ende 2019 weg. Damit gebe es eine reale Gefahr, dass der Bund zu milliardenschweren Steuerrückzahlungen verurteilt wird. Doch die Koalitionsspitzen haben sich jetzt auf eine nur teilweise Abschaffung festgelegt. Ab 2021 sollen 90 % der Steuerzahler vom Soli entlastet werden. Nur Steuerzahler mit einem Einkommen ab ca. 60.000 Euro werden vorerst weiterhin den Soli zahlen müssen.