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Frühjahrsputz im Steuerrecht
Das Bundesfinanzministerium hat im Frühjahr die jährliche Liste nicht mehr weiter anzuwendender Verwaltungsanweisungen veröffentlicht.
Jedes Frühjahr veröffentlicht das Bundesfinanzministerium eine Positivliste der weiterhin gültigen Schreiben und gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder. Mit insgesamt 105 Verwaltungsanweisungen, die nach dem 31. Dezember 2017 nicht mehr angewendet werden sollen, liegt die Zahl der aussortierten Verwaltungsanweisungen im langjährigen Mittel. Im Vergleich dazu ist die Liste weiterhin gültiger Verwaltungsanweisungen 88 Seiten lang und hat 1.779 Einträge - 24 mehr als im letzten Jahr.