Newsletter-Archiv

Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.

Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:



Kfz-Steuerbefreiung für Krankentransportfahrzeuge

Die Befreiung von der Kfz-Steuer gilt nur für Fahrzeuge, die ausschließlich zum Transport kranker und nicht lediglich gehbehinderter Personen eingesetzt werden.

Fahrzeuge, die ausschließlich im Rettungsdienst oder zur Krankenbeförderung verwendet werden, sind von der Kfz-Steuer befreit, sofern sie für den Einsatzzweck angepasst und äußerlich entsprechend gekennzeichnet sind. Ein Krankentransportunternehmen kann die Steuerbefreiung aber nur dann in Anspruch nehmen, wenn ausschließlich kranke Personen transportiert werden. Es genügt laut einem Urteil des Bundesfinanzhofs nicht, wenn die jeweilige Person gehbehindert ist, denn die Begriffe "Behinderung" und "Krankheit" seien nicht deckungsgleich.