Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Kein Vorläufigkeitsvermerk zum Soli mehr
- Voraussetzung für Erlass von Säumniszuschlägen
- Gefälschte ELSTER-Mails im Umlauf
- Große Zahl von Immobilienverkäufen nach Fünf-Jahres-Frist
- Der Wachstumsbooster kommt
- Klarstellung zu E-Rechnung von Kleinunternehmern gefordert
- Kindergeldanspruch trotz Vollzeit-Erwerbstätigkeit
- Mitteilung über ergebnislose Außenprüfung nicht anfechtbar
- Erwartetes Steueraufkommen sinkt deutlich
- Betrugsversuche im Namen des Bundeszentralamts für Steuern
Verlust aus dem Verkauf von Aktien
Ob der Verlust aus dem Verkauf von Aktien steuerlich anerkannt wird, hängt nicht von der Höhe des Verkaufspreises ab.
Ein steuerwirksamer Verkauf von Aktien ist entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung weder von der Höhe der Gegenleistung noch von der Höhe der anfallenden Veräußerungskosten abhängig. Auch wenn der Verkaufspreis nahe null liegt, ist der Verlust aus dem Verkauf damit steuerlich abziehbar. Der Bundesfinanzhof hat ausdrücklich klargestellt, dass es dem Steuerzahler grundsätzlich freisteht, ob, wann und mit welchem Ertrag er Wertpapiere erwirbt und wieder verkauft. Dadurch macht der Steuerzahler lediglich von gesetzlich vorgesehenen Gestaltungsmöglichkeiten Gebrauch, missbraucht diese aber nicht.