Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Stellungnahme der Länder zum Steueränderungsgesetz 2025
- Beiträge zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung
- Steuereinnahmen entwickeln sich positiv
- Ortsübliche Vermietungszeit einer Ferienwohnung
- Streubesitzdividenden einer Stiftung
- Steuerbefreiung für Familienheim greift auch bei Einlage in Ehegatten-GbR
- Sonderabschreibung für Mietwohnungen nicht bei Neubau nach Abriss
- Anforderung einer Lesebestätigung bei Einspruch per E-Mail nicht notwendig
- Erbschaftsteueraufkommen steigt auf Rekordwert
- Mindestgewinnbesteuerung ist verfassungskonform
Steuerpflicht einer Entschädigung wegen Erwerbsunfähigkeit
Ob eine Schadensersatzzahlung wegen Erwerbsunfähigkeit steuerpflichtig ist, hängt davon ab, ob sie steuerpflichtiges Arbeitseinkommen oder steuerfreie Sozialleistungen ersetzen soll.
Auch die Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen gehören zu den steuerpflichtigen Einnahmen. Ob eine Entschädigung wegen Erwerbsunfähigkeit aber tatsächlich steuerpflichtig ist, hängt laut dem Bundesfinanzhof davon ab, ob mit der Entschädigungszahlung der Verdienstausfall aus steuerpflichtigen Einnahmen ersetzt werden soll oder der Wegfall des Anspruchs auf steuerfreie Sozialleistungen wie das Arbeitslosengeld. Im Streitfall wurde der Kläger durch eine missglückte Operation dauerhaft erwerbsunfähig, war aber schon zum Zeitpunkt der Operation arbeitslos.
