Newsletter-Archiv

Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.

Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:



Entschädigung für Stromleitung über Grundstück steuerfrei

Eine einmalige Entschädigung für die Wertminderung eines Grundstücks durch die Überspannung mit einer Stromleitung ist nicht steuerpflichtig.

Zahlt der Netzbetreiber einem Hausbesitzer eine einmalige Entschädigung für die Überspannung seines Grundstücks mit einer neuen Stromleitung, ist diese Entschädigung steuerfrei. Im Gegensatz zum Finanzgericht Düsseldorf, das von steuerpflichtigen Mieteinnahmen ausging, sieht der Bundesfinanzhof in der Zahlung eine nicht steuerbare Entschädigung. Es werde nämlich nicht die zeitlich befristete Nutzung des Grundstücks vergütet, sondern die unbefristete Belastung mit einer Dienstbarkeit und damit die daraus folgende Minderung des Verkehrswerts. Die Transaktion ist damit quasi der Verkauf eines Eigentumsbestandteils.