Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen
- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften
- Jährlicher Frühjahrsputz im Steuerrecht
- Anforderungen an eine satzungsmäßige Vermögensbindung
- Paketabgabe für Billigimporte ab Juli 2026
- Anforderungen an eine ertragsteuerliche Organschaft
- Ratenweise Abfindung für einen Pflichtteilsverzicht
- Zinsfestsetzung nach Übergang zur Einzelveranlagung
- Gewinngrenze für die Nutzung des Investitionsabzugsbetrags
Doppelte Haushaltsführung trotz Zusammenlebens am Arbeitsort
Eine gemeinsame Wohnung der Ehegatten am Beschäftigungsort schließt nicht grundsätzlich eine doppelte Haushaltsführung aus.
Auch wenn Ehegatten über viele Jahre hinweg am Beschäftigungsort eine Zweitwohnung unterhalten und gemeinsam mit ihrem Kind nutzen, kann eine doppelte Haushaltsführung vorliegen. Das Finanzgericht Münster hat mit dieser Entscheidung jedoch keinen generellen Freibrief für eine solche Konstellation erteilt, sondern lediglich festgestellt, dass das zeitweise Zusammenleben am Beschäftigungsort die doppelte Haushaltsführung nicht ausschließt. Entscheidend waren hier die Umstände des Einzelfalls: Die Kläger konnten ein umfangreiches soziales Umfeld am Heimatort sowie umfangreiche Instandhaltungsmaßnahmen am eigenen Haus in diesem Ort nachweisen.
