Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage
- Fremdüblichkeit einer Pensionszusage auf Basis einer Entgeltumwandlung
- Steuerfreier Hinzuverdienst im Alter mit der Aktivrente
- Beitragsbemessungsgrenzen 2026
- Regulärer Steuersatz für Einkünfte aus dem Krypto-Lending
- Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit
- Vom Arbeitnehmer getragene Stellplatzkosten
- Übersicht der Änderungen im Steuerrecht für 2026
Zinssatz für Nachzahlungszinsen bleibt vorerst unverändert
Die Bundesregierung hält die Höhe der Nachzahlungszinsen weiterhin für verfassungskonform und plant derzeit keine Änderung des Zinssatzes.
Im Frühjahr hat der Bundesfinanzhof zum ersten Mal erhebliche Zweifel geäußert an der Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes für Nachzahlungszinsen in der aktuellen Niedrigzinsphase und die Aussetzung der Vollziehung gewährt. Die Finanzverwaltung hat auf das Urteil reagiert und gewährt für Zeiträume ab April 2015 in anderen Fällen auf Antrag ebenfalls Aussetzung der Vollziehung. Auf eine Anfrage aus dem Bundestag hat das Bundesfinanzministerium jedoch klargestellt, dass die Bundesregierung weiter von der Verfassungsmäßigkeit des geltenden Rechts überzeugt ist und aktuell nicht plant, eine Gesetzesänderung in die Wege zu leiten. Stattdessen will das Ministerium die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in zwei anderen Verfahren abwarten, über die noch dieses Jahr entschieden werden soll.
