Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Erbverzicht der Eltern sichert Enkel keinen höheren Freibetrag
- Krankheitskostenabzug von Medikamenten nach der Einführung des E-Rezepts
- Kostenminderung durch Zahlungen des Arbeitnehmers bei der 1 %-Regelung
- Jahressteuergesetz 2024 kommt mit vielen Änderungen
- Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen in 2022
- Aussetzung der Vollziehung bei Investitionsabzugsbetrag für Photovoltaikanlage
- Aufwendungen für Insolvenzverfahren sind keine Werbungskosten
- Höhere Steuerfreibeträge beschlossen
- Anforderung von Unterlagen durch das Finanzamt
- Steuerliche Folgen von grenzüberschreitender Telearbeit
Vorsteuerabzug aus Umzugskosten des Arbeitnehmers
Aus den vom Arbeitgeber übernommenen Kosten für einen rein betrieblich veranlassten Umzug des Arbeitnehmers ist der Vorsteuerabzug möglich.
Übernimmt der Arbeitgeber Umzugskosten für einen ausschließlich betrieblich veranlassten Umzug seiner Mitarbeiter, ist die Kostenübernahme keine umsatzsteuerpflichtige Entnahme für den privaten Bedarf der Arbeitnehmer. Es handelt sich auch nicht um einen tauschähnlichen Umsatz für die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers. Das Finanzgericht Hessen hat daher festgestellt, dass der Arbeitgeber zum Vorsteuerabzug aus den betrieblich veranlassten Umzugskosten berechtigt ist.