Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Erbverzicht der Eltern sichert Enkel keinen höheren Freibetrag
- Krankheitskostenabzug von Medikamenten nach der Einführung des E-Rezepts
- Kostenminderung durch Zahlungen des Arbeitnehmers bei der 1 %-Regelung
- Jahressteuergesetz 2024 kommt mit vielen Änderungen
- Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen in 2022
- Aussetzung der Vollziehung bei Investitionsabzugsbetrag für Photovoltaikanlage
- Aufwendungen für Insolvenzverfahren sind keine Werbungskosten
- Höhere Steuerfreibeträge beschlossen
- Anforderung von Unterlagen durch das Finanzamt
- Steuerliche Folgen von grenzüberschreitender Telearbeit
Aktueller Stand der Pläne zur Neuregelung der Grundsteuer
Noch gibt es keine Festlegung auf ein bestimmtes Konzept zur Neuregelung der Grundsteuer, auch wenn bis zum Jahresende ein erster Entwurf vorliegen soll.
Im Frühjahr hat das Bundesverfassungsgericht die Bemessung der Grundsteuer in ihrer aktuellen Form als verfassungswidrig eingestuft und den Gesetzgeber bis Ende 2019 mit einer Neuregelung beauftragt. Anfang Mai gab es ein erstes Treffen der Finanzminister, um sich über eine Neuregelung der Grundsteuer auszutauschen. Einen konkreten Auftrag zur Prüfung bestimmter Reformansätze oder eine Festlegung auf ein bestimmtes Modell gab es nach Auskunft der Bundesregierung jedoch noch nicht. Allerdings will die Bundesregierung bis zum Jahresende gemeinsam mit den Ländern einen Vorschlag erarbeitet haben. Das Ifo-Institut hat unterdessen im September eine Studie veröffentlicht, in der es sich dafür ausspricht, die Grundsteuer nur nach der Fläche von Grundstück und Gebäude zu bemessen, weil dies einfacher und damit schneller als jede andere Lösung umsetzbar sei.