Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Absenkung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie
- Einspruch gegen Grundsteuerwertbescheid trotz Grundstücksübertragung möglich
- Zurückweisung von Einsprüchen zum Solidaritätszuschlag
- Anpassung der GoBD an die Einführung der E-Rechnung
- Ferienwohnung kann erste Tätigkeitsstätte sein
- Kosten der Lebensführung bei doppelter Haushaltsführung
- Online-Glücksspiel als gewerbliche Tätigkeit
- Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen
- Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
- Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen
Mindestlohn steigt in zwei Stufen auf voraussichtlich 9,35 Euro
Zum 1. Januar 2019 wird der gesetzliche Mindestlohn wieder angehoben auf dann voraussichtlich 9,19 Euro pro Stunde.
Seit Anfang 2015 gibt es in Deutschland den gesetzlichen Mindeststundenlohn von derzeit 8,84 Euro. Alle zwei Jahre ist eine Erhöhung des Mindestlohns vorgesehen, damit also wieder zum 1. Januar 2019. Nach Presseberichten hat sich die Mindestlohnkommission jetzt auf eine Erhöhung um 0,35 Euro auf 9,19 Euro pro Stunde geeinigt und schlägt für 2020 eine weitere Erhöhung auf dann 9,35 Euro pro Stunde vor. Die Bundesregierung muss die künftige Höhe des Mindestlohns noch per Verordnung umsetzen, weicht aber dabei in der Regel nicht vom Vorschlag der Mindestlohnkommission ab.