Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Kein Vorläufigkeitsvermerk zum Soli mehr
- Voraussetzung für Erlass von Säumniszuschlägen
- Gefälschte ELSTER-Mails im Umlauf
- Große Zahl von Immobilienverkäufen nach Fünf-Jahres-Frist
- Der Wachstumsbooster kommt
- Klarstellung zu E-Rechnung von Kleinunternehmern gefordert
- Kindergeldanspruch trotz Vollzeit-Erwerbstätigkeit
- Mitteilung über ergebnislose Außenprüfung nicht anfechtbar
- Erwartetes Steueraufkommen sinkt deutlich
- Betrugsversuche im Namen des Bundeszentralamts für Steuern
Forstwirtschaftliche Flächen als Betriebsvermögen
Wann und wie forstwirtschaftliche Flächen als Betriebsvermögen zählen, hat das Bundesfinanzministerium ausführlich erklärt.
Das Bundesfinanzministerium hat sich ausführlich mit der ertragsteuerlichen Behandlung von forstwirtschaftlichen Flächen als Betriebsvermögen auseinandergesetzt. In seinem Schreiben geht das Ministerium u. a. darauf ein, wann forstwirtschaftliche Flächen Teil eines landwirtschaftlichen Betriebs sind oder als eigenständiger forstwirtschaftlicher Betrieb bestehen. Daneben erklärt das Schreiben, wie bei der Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht vorzugehen ist, die Voraussetzung dafür ist, dass der Forstbetrieb nicht als Liebhaberei gilt.