Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Absenkung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie
- Einspruch gegen Grundsteuerwertbescheid trotz Grundstücksübertragung möglich
- Zurückweisung von Einsprüchen zum Solidaritätszuschlag
- Anpassung der GoBD an die Einführung der E-Rechnung
- Ferienwohnung kann erste Tätigkeitsstätte sein
- Kosten der Lebensführung bei doppelter Haushaltsführung
- Online-Glücksspiel als gewerbliche Tätigkeit
- Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen
- Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
- Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen
Anschluss an Abwasserentsorgung ist keine Handwerkerleistung
Maßnahmen zum Anschluss an die Abwasserentsorgung auf öffentlichem Grund sind nicht als Handwerkerleistung steuerbegünstigt.
Anders als der Haus- oder Grundstücksanschluss zählt das öffentliche Wassernetz nicht mehr zum Haushalt des Steuerzahlers. Daher fehlt der räumlich-funktionale Zusammenhang zum Haushalt, wenn der Abwasserzweckverband für die Neuverlegung einer öffentlichen Mischwasserleitung als Teil des öffentlichen Sammelnetzes einen Baukostenzuschuss erhebt. Im Gegensatz zum Finanzgericht Sachsen ließ der Bundesfinanzhof daher keine anteilige steuerliche Berücksichtigung des Zuschusses als Handwerkerleistung zu. Begünstigt wäre nur der Anschluss des Hauses ans öffentliche Versorgungsnetz, nicht aber eine Maßnahme am öffentlichen Sammelnetz außerhalb des Grundstücks.