Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Höhere Hundesteuer für weitere Hunde rechtmäßig
- Bayern erinnert nicht mehr an Steuervorauszahlungen
- Vorausgefüllte Steuererklärung per App startet am 1. Juli
- Verfassungsbeschwerde zum Grundsteuer-Bundesmodell
- Keine Hinzurechnung von kompensierten Mieten und Pachten
- Umsatzsteuer auf unselbständige Nebenleistungen eines Hotels
- Erstattungszinsen für Gewerbesteuer sind steuerpflichtig
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage
Häusliches Arbeitszimmer führt nicht zu Spekulationsgewinnen
Trotz Werbungskostenabzug für ein häusliches Arbeitszimmer kann eine selbstgenutzte Immobilie innerhalb der Spekulationsfrist komplett steuerfrei verkauft werden.
Beim Verkauf von Immobilien innerhalb der 10-jährigen Spekulationsfrist ist ein möglicher Wertzuwachs steuerpflichtig. Eine Ausnahme von der Spekulationsfrist gilt aber für selbstgenutztes Wohneigentum. Das Finanzgericht Köln hat nun entschieden, dass der Gewinn aus dem Verkauf einer selbstgenutzten Immobilie auch dann in vollem Umfang steuerfrei ist, wenn zuvor Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer geltend gemacht wurden. Entgegen der Meinung des Finanzamts sei das Arbeitszimmer in den privaten Wohnbereich integriert und stelle kein selbstständiges Wirtschaftsgut dar. Den auf das Arbeitszimmer entfallenden anteiligen Veräußerungsgewinn zu besteuern, sei daher nicht zulässig.
