Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Erbverzicht der Eltern sichert Enkel keinen höheren Freibetrag
- Krankheitskostenabzug von Medikamenten nach der Einführung des E-Rezepts
- Kostenminderung durch Zahlungen des Arbeitnehmers bei der 1 %-Regelung
- Jahressteuergesetz 2024 kommt mit vielen Änderungen
- Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen in 2022
- Aussetzung der Vollziehung bei Investitionsabzugsbetrag für Photovoltaikanlage
- Aufwendungen für Insolvenzverfahren sind keine Werbungskosten
- Höhere Steuerfreibeträge beschlossen
- Anforderung von Unterlagen durch das Finanzamt
- Steuerliche Folgen von grenzüberschreitender Telearbeit
Sonderregelung zur Abgabe der Körperschaftsteuererklärung 2017
Weil das elektronische Formular für die Körperschaftsteuererklärung 2017 erst im Juli verfügbar sein wird, bleibt den Steuerzahlern dieses Jahr bis Ende August Zeit, die Körperschaftsteuererklärung abzugeben.
Das elektronische Formular für die Körperschaftsteuererklärung 2017 wird erst ab Ende Juli 2018 im ELSTER-Portal verfügbar sein. Derzeit wird der 24. Juli 2018 als Datum für die Bereitstellung genannt. Grund für die späte Bereitstellung sind umfassende Änderungen im Bereich der Körperschaftsteuererklärung. Weil das Formular damit erst deutlich nach Ablauf der Abgabefrist für Steuerzahler liegt, die ihre Steuererklärung selbst einreichen, hat die Finanzverwaltung eine Sonderregelung zur Körperschaftsteuererklärung für 2017 geschaffen. Unternehmen, Vereine und andere Körperschaften können ihre Körperschaftsteuererklärung in diesem Jahr bis zum 31. August in Papierform oder elektronisch abgeben.