Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Kein Vorläufigkeitsvermerk zum Soli mehr
- Voraussetzung für Erlass von Säumniszuschlägen
- Gefälschte ELSTER-Mails im Umlauf
- Große Zahl von Immobilienverkäufen nach Fünf-Jahres-Frist
- Der Wachstumsbooster kommt
- Klarstellung zu E-Rechnung von Kleinunternehmern gefordert
- Kindergeldanspruch trotz Vollzeit-Erwerbstätigkeit
- Mitteilung über ergebnislose Außenprüfung nicht anfechtbar
- Erwartetes Steueraufkommen sinkt deutlich
- Betrugsversuche im Namen des Bundeszentralamts für Steuern
Abzugsbetrag bei Investition im Sonderbetriebsvermögen
Es spricht nichts dagegen, wenn eine Personengesellschaft einen Investitionsabzugsbetrag im Gesamthandsvermögen in Anspruch nimmt, die Investition aber später von einem einzelnen Gesellschafter in seinem Sonderbetriebsvermögen ausgeführt wird.
Der Bundesfinanzhof hat keine Einwände, wenn ein Investitionsabzugsbetrag von einer Personengesellschaft als Ganzes in Anspruch genommen wird, die Investition aber später von einem Gesellschafter allein in dessen Sonderbetriebsvermögen vorgenommen wird. Das Gesetz verlangt nur, dass die Personengesellschaft innerhalb von drei Jahren ein abnutzbares bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens anschafft oder herstellt. An keiner Stelle wird sie jedoch dazu verpflichtet, bereits bei der Antragstellung festzulegen, ob die Investition von der Gesamtgesellschaft oder einem einzelnen Gesellschafter finanziert werden wird, meint der Bundesfinanzhof.