Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage
- Fremdüblichkeit einer Pensionszusage auf Basis einer Entgeltumwandlung
- Steuerfreier Hinzuverdienst im Alter mit der Aktivrente
- Beitragsbemessungsgrenzen 2026
- Regulärer Steuersatz für Einkünfte aus dem Krypto-Lending
- Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit
- Vom Arbeitnehmer getragene Stellplatzkosten
- Übersicht der Änderungen im Steuerrecht für 2026
Nachzahlungszinsen auch für 2013 verfassungsgemäß
Erneut ist eine Klage gegen die gesetzlich festgeschriebene Höhe der Nachzahlungszinsen beim Bundesfinanzhof ohne Erfolg geblieben.
Seit die Zinsen nach der Finanzkrise auf ein historisch niedriges Niveau gesunken sind, gibt es immer wieder neue Anläufe, den gesetzlichen Zinssatz für Nachzahlungszinsen von 6 % auf dem Rechtsweg anzugreifen. Doch mit gleicher Regelmäßigkeit scheitern diese Bemühungen vor Gericht. So hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die Höhe der Nachzahlungszinsen für in das Jahr 2013 fallende Verzinsungszeiträume weder gegen den Gleichheitssatz noch gegen das Übermaßverbot verstößt. Weil für Kredite nach wie vor Zinsen zwischen 0,15 % und 14,7 % verlangt werden, kann nach Meinung der Richter nicht davon ausgegangen werden, dass der gesetzliche Zinssatz die Bandbreite realitätsnaher Referenzwerte verlassen hat.
