Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen
- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften
- Jährlicher Frühjahrsputz im Steuerrecht
- Anforderungen an eine satzungsmäßige Vermögensbindung
- Paketabgabe für Billigimporte ab Juli 2026
- Anforderungen an eine ertragsteuerliche Organschaft
- Ratenweise Abfindung für einen Pflichtteilsverzicht
- Zinsfestsetzung nach Übergang zur Einzelveranlagung
- Gewinngrenze für die Nutzung des Investitionsabzugsbetrags
GroKo will Solidaritätszuschlag und Abgeltungsteuer abschaffen
Neben vielen weiteren Änderungen im Steuerrecht plant die Große Koalition eine Abschaffung von Solidaritätszuschlag und Abgeltungsteuer.
Die längste Regierungsbildungsphase nach einer Bundestagswahl hat tatsächlich zu einer neuen Großen Koalition geführt, und so können sich die Steuerzahler auf einige Änderungen im Steuerrecht einstellen. Zu den im Koalitionsvertrag vereinbarten Zielen gehört ein Einstieg in die Abschaffung des Solidaritätszuschlags ab 2021, der rund 90 % der Steuerzahler durch eine Freigrenze vom Soli entlasten soll. Außerdem will die neue GroKo die Abgeltungsteuer abschaffen, weil durch die Etablierung des zwischenstaatlichen Informationsaustauschs auch die Besteuerung von Auslandserträgen möglich ist.
