Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Lohnerhöhung nach Wegfall der Inflationsausgleichsprämie
- Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in der Schweiz?
- Arbeitsteilung in einer Freiberuflerpraxis
- Nutzung und geplante Anhebung der Pendlerpauschale
- Anscheinsbeweis für eine private Fahrzeugnutzung
- Grundsteuer für Grundstück in Landschaftsschutzgebiet
- Lieferung von Mieterstrom als selbstständige Hauptleistung
- Erste Pläne der künftigen Regierungskoalition
- Solidaritätszuschlag ist weiterhin verfassungsgemäß
- Einspruch in 13 % der Grundsteuerfälle
Verdeckte Gewinnausschüttung an ehemaligen Gesellschafter
Ein ehemaliger Gesellschafter kann ebenfalls Empfänger einer verdeckten Gewinnausschüttung sein, wenn die vertragliche Grundlage dafür während der Zeit als Gesellschafter gelegt wurde.
Auch ein früherer Gesellschafter kann noch Empfänger einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) sein. Für das Finanzgericht München kommt es auf die Verhältnisse zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses an, der Anlass für die vGA ist. Der Verzicht der GmbH auf eine Darlehensforderung, die vor dem Verkauf der Gesellschaftsanteile begründet worden ist, ist nach diesem Prinzip ebenfalls als vGA einzustufen, meint das Gericht.