Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Frist für Anzeigepflicht bei Änderungen am Grundbesitz
- Vorübergehende Senkung der Energiesteuer
- Rückstellungsbildung für ein Vorruhestandsmodell
- Richtiger Umsatzsteuersatz ist manchmal ein Ratespiel
- Höhere Krankenversicherungsbeiträge für gesetzlich Versicherte
- Senkung der Luftverkehrsteuer ab Juli 2026
- Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen und Herstellungskosten
- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften
Zinssatz zur Bewertung von Pensionsrückstellungen
Das Bundesverfassungsgericht muss prüfen, ob der gesetzlich vorgeschriebene Zinssatz für die Bewertung von Pensionsrückstellungen verfassungswidrig hoch ist.
Für die Berechnung des Teilwerts einer Pensionsrückstellung ist im Gesetz ein Zinssatz von 6 % festgeschrieben. Weil die Zuführungen zur Rückstellung umso niedriger ausfallen, je höher der Zinssatz ist, haben Betriebe ein verständliches Problem mit einem unrealistisch hohen Zinssatz. Das Finanzgericht Köln stimmt dem zu und hat das Bundesverfassungsgericht angerufen, weil es den Zinssatz für verfassungswidrig hoch hält. Der Gesetzgeber sei zwar zu einer Typisierung berechtigt, müsse aber in regelmäßigen Abständen prüfen, ob die Typisierung noch realitätsnah ist. Das sei bei dem seit 1982 unveränderten Zinssatz nicht geschehen.
