Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Absenkung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie
- Einspruch gegen Grundsteuerwertbescheid trotz Grundstücksübertragung möglich
- Zurückweisung von Einsprüchen zum Solidaritätszuschlag
- Anpassung der GoBD an die Einführung der E-Rechnung
- Ferienwohnung kann erste Tätigkeitsstätte sein
- Kosten der Lebensführung bei doppelter Haushaltsführung
- Online-Glücksspiel als gewerbliche Tätigkeit
- Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen
- Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
- Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen
Voraussichtliche Sachbezugswerte für 2018 stehen fest
Zum ersten Mal seit mehreren Jahren werden zum kommenden Jahreswechsel voraussichtlich sowohl die Sachbezugswerte für Mahlzeiten als auch der Sachbezugswert für eine freie Unterkunft erhöht.
Aus dem jetzt von der Bundesregierung veröffentlichten Entwurf für die Sozialversicherungsentgeltverordnung 2018 ergeben sich die voraussichtlichen Sachbezugswerte für das kommende Jahr. Erstmals seit mehreren Jahren wird sowohl der Wert für freie Unterkunft als auch der Wert für Mahlzeiten angehoben. Laut dem Entwurf betragen die Sachbezugswerte 2018 bundeseinheitlich
-
für eine freie Unterkunft monatlich 226 Euro oder täglich 7,53 Euro;
-
für Verpflegung monatlich 246 Euro, kalendertäglich 8,20 Euro, davon entfallen 1,73 Euro auf ein Frühstück und je 3,23 Euro auf Mittag- oder Abendessen.