Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Zinslose Ratenzahlung bei privaten Verkäufen
- Betriebsausgabenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte
- Zinssatzregelung im Bewertungsrecht ist verfassungskonform
- Irank-Krieg lässt Steueraufkommen einbrechen
- Erster Entwurf für das Jahressteuergesetz 2026
- Steuerfreie Entlastungsprämie ist gescheitert
- Förderung für private Elektrofahrzeuge ist gestartet
- Nutzung eines Privatwagens trotz Dienstwagens
- Reinvestitionsrücklage bei Schwesterpersonengesellschaften
- Getrennte Aufzeichnung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer
Rückabwicklung des Verkaufs von Gesellschaftsanteilen
Wenn ein Kaufvertrag über Gesellschaftsanteile noch nicht vollständig erfüllt ist, führt die Rückabwicklung des Verkaufs auch zur Rückgängigmachung der steuerlichen Folgen.
Die Rückabwicklung eines Kaufvertrags über Gesellschaftsanteile, der noch nicht von beiden Seiten vollständig erfüllt ist, führt auch zu einer Rückabwicklung der steuerlichen Folgen aus dem Verkauf. Der Bundesfinanzhof hat mit dieser Entscheidung seine Rechtsprechung teilweise geändert und sieht in der Rückübertragung der Gesellschaftsanteile auf den Verkäufer nicht mehr eine Anschaffung der zurückübertragenen Anteile durch diesen. Ein möglicherweise beim Verkäufer bereits entstandener Veräußerungsgewinn entfällt damit ebenfalls rückwirkend. Entsprechend liegt auch beim ursprünglichen Erwerber keine Veräußerung der Anteile durch die Rückabwicklung vor.
