Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Schenkungsteuer zählt nicht zu den Anschaffungskosten
- Tabaksteuererhöhung ab 2027
- Steuerbefreiung für ein selbstgenutztes Familienheim
- Fahrtkosten zur Pflege eines Angehörigen
- Entwurf für das Einkommensteuerreformgesetz 2027
- Jahresgebühr für Riester-Bausparverträge ist unwirksam
- Neues Schreiben zur steuerlichen Organschaft
- Rentenleistungen waren 2025 zu 72 % steuerpflichtig
- Regierung beschließt Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026
- Verbrauch der Erstausbildung beim Kindergeld
Rückabwicklung des Verkaufs von Gesellschaftsanteilen
Wenn ein Kaufvertrag über Gesellschaftsanteile noch nicht vollständig erfüllt ist, führt die Rückabwicklung des Verkaufs auch zur Rückgängigmachung der steuerlichen Folgen.
Die Rückabwicklung eines Kaufvertrags über Gesellschaftsanteile, der noch nicht von beiden Seiten vollständig erfüllt ist, führt auch zu einer Rückabwicklung der steuerlichen Folgen aus dem Verkauf. Der Bundesfinanzhof hat mit dieser Entscheidung seine Rechtsprechung teilweise geändert und sieht in der Rückübertragung der Gesellschaftsanteile auf den Verkäufer nicht mehr eine Anschaffung der zurückübertragenen Anteile durch diesen. Ein möglicherweise beim Verkäufer bereits entstandener Veräußerungsgewinn entfällt damit ebenfalls rückwirkend. Entsprechend liegt auch beim ursprünglichen Erwerber keine Veräußerung der Anteile durch die Rückabwicklung vor.
