Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Höhere Hundesteuer für weitere Hunde rechtmäßig
- Bayern erinnert nicht mehr an Steuervorauszahlungen
- Vorausgefüllte Steuererklärung per App startet am 1. Juli
- Verfassungsbeschwerde zum Grundsteuer-Bundesmodell
- Keine Hinzurechnung von kompensierten Mieten und Pachten
- Umsatzsteuer auf unselbständige Nebenleistungen eines Hotels
- Erstattungszinsen für Gewerbesteuer sind steuerpflichtig
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage
Vermietung eines Arbeitszimmers an den Auftraggeber
Die Vermietung eines häuslichen Arbeitszimmers an den Auftraggeber kann steuerlich doppelt negative Folgen haben, wenn die Vermietung ohne den Gewerbebetrieb nicht denkbar wäre.
Wegen der gesetzlichen Abzugsbeschränkung oder aus anderen Gründen kommt es immer wieder vor, dass ein häusliches Arbeitszimmer an den Arbeitgeber oder - im Fall eines Selbstständigen - an den Auftraggeber vermietet wird. Bei einem Selbstständigen kann das laut einem Urteil des Bundesfinanzhofs zur Folge haben, dass die Einkünfte aus der Vermietung an den Auftraggeber Teil der gewerblichen Einkünfte sind, wenn die Vermietung ohne den Gewerbebetrieb nicht denkbar wäre. Wenn aber keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vorliegen, kommen wieder die gesetzlichen Abzugsbeschränkungen für ein Arbeitszimmer zum Tragen. In diesem Fall erhöhen zwar die Mieteinnahmen den Gewinn, die damit verbundenen Ausgaben reduzieren ihn aber nicht zwangsläufig.
