Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Frist für Anzeigepflicht bei Änderungen am Grundbesitz
- Vorübergehende Senkung der Energiesteuer
- Rückstellungsbildung für ein Vorruhestandsmodell
- Richtiger Umsatzsteuersatz ist manchmal ein Ratespiel
- Höhere Krankenversicherungsbeiträge für gesetzlich Versicherte
- Senkung der Luftverkehrsteuer ab Juli 2026
- Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen und Herstellungskosten
- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften
Prüfung einer Überversorgung für Pensionsrückstellungen
Bei der Prüfung einer Überversorgung für Pensionsrückstellungen ist das zuletzt gezahlte Gehalt nicht grundsätzlich der alleinige Maßstab, wenn die Bezüge zuvor dauerhaft reduziert wurden.
Pensionsrückstellungen für einen Geschäftsführer akzeptiert das Finanzamt regelmäßig nur dann, wenn der Pensionsanspruch nicht zu einer Überversorgung führt. Die läge vor, wenn der Pensionsanspruch zusammen mit dem Rentenanspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung mehr als 75 % der Aktivbezüge beträgt, die der Geschäftsführer im Wirtschaftsjahr des jeweiligen Bilanzstichtags bezogen hat. Der Bundesfinanzhof hat grundsätzlich keine Einwände gegen eine solche Prüfung, stellt aber auch klar, dass bei einer dauerhaften Herabsetzung der Bezüge des Geschäftsführers eine Modifizierung der 75 %-Grenze in Betracht kommt.
