Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Lohnerhöhung nach Wegfall der Inflationsausgleichsprämie
- Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in der Schweiz?
- Arbeitsteilung in einer Freiberuflerpraxis
- Nutzung und geplante Anhebung der Pendlerpauschale
- Anscheinsbeweis für eine private Fahrzeugnutzung
- Grundsteuer für Grundstück in Landschaftsschutzgebiet
- Lieferung von Mieterstrom als selbstständige Hauptleistung
- Erste Pläne der künftigen Regierungskoalition
- Solidaritätszuschlag ist weiterhin verfassungsgemäß
- Einspruch in 13 % der Grundsteuerfälle
Rückstellungen für Zuwendungen anlässlich eines Dienstjubiläums
Die Finanzverwaltung hat erklärt, unter welchen Voraussetzungen eine Rückstellung für die Zuwendung anlässlich eines Dienstjubiläums möglich ist.
Die Bildung einer Rückstellung für die Zuwendung anlässlich eines Dienstjubiläums ist nur dann zulässig, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens 10 Jahre bestanden hat, die Zuwendung das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses von mindestens 15 Jahren voraussetzt und die Zusage schriftlich erteilt wird. Es ist nicht erforderlich, dass die Zusage rechtsverbindlich, unwiderruflich und vorbehaltlos erteilt wird. Bei Verpflichtungen mit Widerrufsvorbehalten schaut das Finanzamt aber genauer hin, ob die Entstehung der Verbindlichkeit wahrscheinlich ist. Darauf weist die Oberfinanzdirektion Niedersachsen hin. Darüber hinaus kann ausschließlich der Teil der Anwartschaft berücksichtigt werden, der auf die Dienstzeiten nach dem 31. Dezember 1992 entfällt.