Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage
- Fremdüblichkeit einer Pensionszusage auf Basis einer Entgeltumwandlung
- Steuerfreier Hinzuverdienst im Alter mit der Aktivrente
- Beitragsbemessungsgrenzen 2026
- Regulärer Steuersatz für Einkünfte aus dem Krypto-Lending
- Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit
- Vom Arbeitnehmer getragene Stellplatzkosten
- Übersicht der Änderungen im Steuerrecht für 2026
Beginn des Zinslaufs für Hinterziehungszinsen
Bei Schenkungen, die dem Finanzamt verschwiegen worden sind, beginnt der Zinslauf für die Hinterziehungszinsen zwölf Monate nach dem Zeitpunkt der Schenkung.
Bei hinterzogenen Steuern werden zusätzlich Hinterziehungszinsen fällig. Während der Zinssatz im Gesetz eindeutig geregelt ist, ist der Zeitpunkt, ab dem Zinsen berechnet werden, nicht immer so eindeutig. Bei der Schenkungsteuer beginnt der Zinslauf nach Ansicht des Finanzgerichts Münster zwölf Monate nach der nicht gemeldeten Schenkung. Das entspreche der dreimonatigen Anzeigefrist zuzüglich der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer für eine Schenkungsteuererklärung.
