Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Lohnerhöhung nach Wegfall der Inflationsausgleichsprämie
- Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in der Schweiz?
- Arbeitsteilung in einer Freiberuflerpraxis
- Nutzung und geplante Anhebung der Pendlerpauschale
- Anscheinsbeweis für eine private Fahrzeugnutzung
- Grundsteuer für Grundstück in Landschaftsschutzgebiet
- Lieferung von Mieterstrom als selbstständige Hauptleistung
- Erste Pläne der künftigen Regierungskoalition
- Solidaritätszuschlag ist weiterhin verfassungsgemäß
- Einspruch in 13 % der Grundsteuerfälle
ELSTER-Pflicht gilt nicht für Kleinstbetrieb
Wenn die Kosten für PC und Internetzugang in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zur Höhe der Einkünfte stehen, hat ein Kleinstgewerbetreibender Anspruch darauf, die Steuererklärung weiter in Papierform abgeben zu können.
Alle Gewerbetreibenden, Freiberufler und Land- und Forstwirte müssen seit 2011 ihre Steuererklärung grundsätzlich elektronisch ans Finanzamt übermitteln. Eine Ausnahme kann das Finanzamt dann genehmigen, wenn diese Pflicht mit einer unbilligen Härte verbunden wäre. Im Gegensatz zum Finanzamt sieht das Finanzgericht Rheinland-Pfalz einen solchen Härtefall bei einem Kleinstbetrieb grundsätzlich als gegeben an, wenn die Kosten für die Anschaffung eines Computers samt Internetanschluss in keiner wirtschaftlich sinnvollen Relation zu den betrieblichen Einkünften stehen. Geklagt hatte ein selbstständiger Zeitungszusteller mit einem jährlichen Gewinn unter 3.000 Euro. Das Finanzamt hat das Urteil allerdings nicht akzeptiert und will beim Bundesfinanzhof die Revision erreichen.