Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Schenkungsteuer zählt nicht zu den Anschaffungskosten
- Tabaksteuererhöhung ab 2027
- Steuerbefreiung für ein selbstgenutztes Familienheim
- Fahrtkosten zur Pflege eines Angehörigen
- Entwurf für das Einkommensteuerreformgesetz 2027
- Jahresgebühr für Riester-Bausparverträge ist unwirksam
- Neues Schreiben zur steuerlichen Organschaft
- Rentenleistungen waren 2025 zu 72 % steuerpflichtig
- Regierung beschließt Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026
- Verbrauch der Erstausbildung beim Kindergeld
Anhebung des Mindestlohns für 2017 auf 8,84 Euro
Der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde steigt zum 1. Januar 2017 auf 8,84 Euro pro Stunde.
Seit 2015 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindeststundenlohn von 8,50 Euro. Alle zwei Jahre ist jedoch eine Erhöhung des Mindestlohns vorgesehen. Die Bundesregierung hat daher im Oktober die Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Damit steigt der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2017 um 34 Cent auf 8,84 Euro. Die Erhöhung basiert auf dem Vorschlag der Mindestlohnkommission vom 28. Juni 2016, von dem die Bundesregierung nicht abweichen kann. Die nächste Erhöhung des Mindestlohns steht in zwei Jahren - also 2019 - an.
