Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Frist für Anzeigepflicht bei Änderungen am Grundbesitz
- Vorübergehende Senkung der Energiesteuer
- Rückstellungsbildung für ein Vorruhestandsmodell
- Richtiger Umsatzsteuersatz ist manchmal ein Ratespiel
- Höhere Krankenversicherungsbeiträge für gesetzlich Versicherte
- Senkung der Luftverkehrsteuer ab Juli 2026
- Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen und Herstellungskosten
- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften
Zeitwertkonto für einen Fremdgeschäftsführer
Die Einzahlungen auf ein Zeitwertkonto für einen Fremdgeschäftsführer sind kein steuerpflichtiger Arbeitslohn, wenn der Geschäftsführer über das Guthaben nicht direkt verfügen kann.
Steuerpflichtiger Arbeitslohn liegt nicht nur bei einer direkten Auszahlung vor. Auch Wertgutschriften, über die der Arbeitnehmer verfügen kann, sind steuerpflichtig. Die Einzahlungen auf das Guthaben eines Zeitwertkontos für den Fremdgeschäftsführer einer GmbH sieht das Finanzgericht Köln aber jedenfalls dann nicht als Zufluss von Arbeitslohn, wenn der Geschäftsführer nicht direkt darüber verfügen kann. Die GmbH hatte die Beiträge in eine von ihr abgeschlossene Rückdeckungsversicherung eingezahlt, und der Geschäftsführer hatte bis zum Beginn des vorzeitigen Ruhestands keinen Anspruch auf Auszahlung.
