Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Frist für Anzeigepflicht bei Änderungen am Grundbesitz
- Vorübergehende Senkung der Energiesteuer
- Rückstellungsbildung für ein Vorruhestandsmodell
- Richtiger Umsatzsteuersatz ist manchmal ein Ratespiel
- Höhere Krankenversicherungsbeiträge für gesetzlich Versicherte
- Senkung der Luftverkehrsteuer ab Juli 2026
- Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen und Herstellungskosten
- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften
Rabattfreibetrag gilt auch für Versorgungsleistungen im Ruhestand
Die Anwendung des Rabattfreibetrags ist nicht auf die Dauer der aktiven Berufstätigkeit beschränkt sondern kommt auf für Leistungen im Ruhestand in Frage.
Für die Anwendung des Freibetrags für Personalrabatt spielt es keine Rolle, ob der Arbeitnehmer den Sachbezug während seiner aktiven Dienstzeit oder während des Ruhestands zu Versorgungszwecken erhält. Das Finanzgericht München hat im selben Urteil zudem festgestellt, dass es ebenfalls keinen Unterschied macht, ob der Arbeitgeber selbst oder eine seiner Tochtergesellschaften den Sachbezug gewährt. Die Revision hat das Gericht nicht zugelassen.
