Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Höhere Hundesteuer für weitere Hunde rechtmäßig
- Bayern erinnert nicht mehr an Steuervorauszahlungen
- Vorausgefüllte Steuererklärung per App startet am 1. Juli
- Verfassungsbeschwerde zum Grundsteuer-Bundesmodell
- Keine Hinzurechnung von kompensierten Mieten und Pachten
- Umsatzsteuer auf unselbständige Nebenleistungen eines Hotels
- Erstattungszinsen für Gewerbesteuer sind steuerpflichtig
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage
Übertragung eines Einzelkontos zwischen Eheleuten
Die Übertragung eines Einzelkontos zwischen Eheleuten kann Schenkungsteuer auslösen, wenn der Empfänger nicht nachweisen kann, dass ihm das Vermögen auf dem Konto auch schon vorher teilweise oder ganz gehörte.
Anders als ein Gemeinschaftskonto ist ein Einzelkonto oder -depot auch bei Eheleuten grundsätzlich allein dem Kontoinhaber zuzurechnen. Bei einer unentgeltlichen Übertragung des Kontos auf den anderen Ehegatten muss dieser daher nachweisen, dass keine Schenkung vorliegt oder die Schenkung nur einen Teil des übertragenen Vermögens umfasst, sagt der Bundesfinanzhof. Dazu zählen auch Belege für die Behauptung, dass das Vermögen dem Empfänger bereits vor der Übertragung im Innenverhältnis vollständig oder teilweise zuzurechnen war.
