Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Besteuerung der Energiepreispauschale ist verfassungskonform
- Erdienbarkeit einer Pensionszusage
- Alkoholsteuer soll um 20 % angehoben werden
- Doppelte Haushaltsführung im Wohnmobil ist problematisch
- Steuerbonus für energetische Sanierung richtet sich nach dem Miteigentumsanteil
- Unterhalt an die dauernd getrennt lebende Ehefrau im Trennungsjahr
- Meldung der Bankverbindung an das Bundeszentralamt für Steuern
- Finanzminister plant Abgeltungsteuer auf Kryptogewinne
- Steuerbefreiung für ein selbstgenutztes Familienheim
- Fahrtkosten zur Pflege eines Angehörigen
Sammelauskunftsersuchen an Zeitungsverlag ist zulässig
Das Finanzamt darf von einem Zeitungsverlag in der Regel Angaben über die Inserenten von Anzeigen im Rahmen eines Sammelauskunftsersuchens verlangen.
Der Bundesfinanzhof hat bestätigt, dass ein Sammelauskunftsersuchen der Steuerfahndung an einen Zeitungsverlag zulässig ist. Die grundgesetzlich geschützte Pressefreiheit schützt den Verlag nicht vor der Neugier des Finanzamts. Von der Pressefreiheit geschützt seien nur solche Anzeigen, die für die öffentliche Meinungsbildung bedeutsam sind oder der Kontrollfunktion der Presse dienen, meint das Gericht. Das Finanzamt wollte vom Verlag für insgesamt zwei Jahre eine Aufstellung der Auftraggeber für Anzeigen, in denen sexuelle Dienstleistungen beworben wurden, um auch im Rotlichtmilieu das Steueraufkommen zu sichern.
