Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Frist für Anzeigepflicht bei Änderungen am Grundbesitz
- Vorübergehende Senkung der Energiesteuer
- Rückstellungsbildung für ein Vorruhestandsmodell
- Richtiger Umsatzsteuersatz ist manchmal ein Ratespiel
- Höhere Krankenversicherungsbeiträge für gesetzlich Versicherte
- Senkung der Luftverkehrsteuer ab Juli 2026
- Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen und Herstellungskosten
- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften
Unmöglichkeit der Selbstnutzung eines geerbten Familienheims
Psychische Gründe rechtfertigen nicht die Unmöglichkeit der Selbstnutzung eines Familienheims, wenn weiterhin die selbstständige Führung eines Haushalts möglich ist.
Die Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim setzt eine Selbstnutzung über zehn Jahre voraus. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn der Erbe aus zwingenden Gründen an einer Selbstnutzung gehindert ist. Nach einem Urteil des Finanzgerichts Hessen liegen zwingende gesundheitliche Gründe aber nur dann vor, wenn dem Erben prinzipiell die selbstständige Führung eines Haushalts unmöglich ist. Daher scheiterte eine Erbin mit ihrer Klage, in der sie geltend machte, das Familienheim aus psychischen Gründen nicht mehr bewohnen zu können.
