Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Höhere Hundesteuer für weitere Hunde rechtmäßig
- Bayern erinnert nicht mehr an Steuervorauszahlungen
- Vorausgefüllte Steuererklärung per App startet am 1. Juli
- Verfassungsbeschwerde zum Grundsteuer-Bundesmodell
- Keine Hinzurechnung von kompensierten Mieten und Pachten
- Umsatzsteuer auf unselbständige Nebenleistungen eines Hotels
- Erstattungszinsen für Gewerbesteuer sind steuerpflichtig
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage
Voraussichtlicher Mindestlohn ab 2017 liegt bei 8,84 Euro
Die Mindestlohnkommission hat sich nach aktuellen Berichten auf eine Erhöhung des Mindestlohns zum 1. Januar 2017 um 0,34 Euro pro Stunde geeinigt.
Seit Anfang 2015 gibt es in Deutschland den gesetzlichen Mindeststundenlohn von 8,50 Euro. Alle zwei Jahre ist eine Erhöhung des Mindestlohns vorgesehen, erstmals also zum 1. Januar 2017. Nach Presseberichten hat sich die Mindestlohnkommission jetzt auf eine Erhöhung auf dann 8,84 Euro pro Stunde geeinigt. Die Erhöhung fällt damit höher aus als zunächst erwartet, weil die Kommission nun doch auch die jüngsten Tarifabschlüsse für ihre Berechnung berücksichtigt hat.
