Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Frist für Anzeigepflicht bei Änderungen am Grundbesitz
- Vorübergehende Senkung der Energiesteuer
- Rückstellungsbildung für ein Vorruhestandsmodell
- Richtiger Umsatzsteuersatz ist manchmal ein Ratespiel
- Höhere Krankenversicherungsbeiträge für gesetzlich Versicherte
- Senkung der Luftverkehrsteuer ab Juli 2026
- Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen und Herstellungskosten
- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften
Grunderwerbsteuervergünstigung bei Umstrukturierung im Konzern
Die Grunderwerbsteuerbefreiung für konzerninterne Umstrukturierungen kommt nach einem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf auch für neugegründete Tochterunternehmen in Frage.
Bei Grundstücksübertragungen zwischen Unternehmen fällt keine Grunderwerbsteuer an, wenn alle Unternehmen fünf Jahre vor bis fünf Jahre nach der Übertragung Teil desselben Konzerns sind. Diese Regelung, die Umstrukturierungen innerhalb eines Konzerns erleichtern soll, lässt das Finanzgericht Düsseldorf auch für ein neugegründetes Tochterunternehmen der Konzernmutter gelten. Zwar sei die Konzernmutter zwangsläufig noch keine fünf Jahre an der neuen Gesellschaft beteiligt, aber bei einem ausschließlich konzerninternen Vorgang ist nach Überzeugung des Gerichts ein Missbrauch durch Umgehung der Steuerpflicht ausgeschlossen.
