Newsletter-Archiv

Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.

Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:



Fahrsicherheitstraining ist umsatzsteuerpflichtig

Fahrsicherheitstrainings sind - unabhängig vom Anbieter - im Regelfall keine umsatzsteuerfreie Bildungsleistung.

In einer Kurzinformation weist das Finanzministerium Schleswig-Holstein darauf hin, dass ein Fahrsicherheitstraining, das nicht speziell der beruflichen Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung dient, grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig ist. Auch wenn das Training von einer gemeinnützigen Einrichtung angeboten wird, handelt es sich nicht um eine steuerfreie Bildungsleistung.