Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Nutzung von Elektro- und Hybrid-Firmenwagen
- Grundfreibetrag war 2023 verfassungskonform
- Erweiterte Kürzung entfällt bei Grundstücksverkauf vor Liquidation
- Vom Erblasser nicht bewohnte Immobilie ist kein Familienheim
- Einführung der Frühstartrente
- Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität
- Beitrag zur Künstlersozialkasse steigt 2027 auf 5,0 %
- Antragslose Kindergeldzahlung kommt 2027
- Startschuss für die "Steuererklärung mit einem Klick"
- Erbe kann Abzugsbeträge für Baudenkmäler nicht fortführen
Bagatellgrenze für Mehrwertsteuererstattung
Für die Erstattung der gezahlten Mehrwertsteuer im nichtkommerziellen Reiseverkehr soll eine Bagatellgrenze von 50 Euro eingeführt werden.
Seit die Schweizerische Nationalbank keinen Mindestwechselkurs mehr für den Franken durchsetzt, ist die Zahl der Einkaufstouristen drastisch gestiegen. Weil sich die bei der Heimfahrt oft auch für Minibeträge die Umsatzsteuer erstatten lassen, möchte der Bundesrat nun auf Initiative von Baden-Württemberg eine Bagatellgrenze für die Mehrwertsteuererstattung einführen und hat daher die Bundesregierung aufgefordert, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Vorgesehen ist eine Bagatellgrenze in Höhe von mindestens 50 Euro bei Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr.
