Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Erbverzicht der Eltern sichert Enkel keinen höheren Freibetrag
- Krankheitskostenabzug von Medikamenten nach der Einführung des E-Rezepts
- Kostenminderung durch Zahlungen des Arbeitnehmers bei der 1 %-Regelung
- Jahressteuergesetz 2024 kommt mit vielen Änderungen
- Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen in 2022
- Aussetzung der Vollziehung bei Investitionsabzugsbetrag für Photovoltaikanlage
- Aufwendungen für Insolvenzverfahren sind keine Werbungskosten
- Höhere Steuerfreibeträge beschlossen
- Anforderung von Unterlagen durch das Finanzamt
- Steuerliche Folgen von grenzüberschreitender Telearbeit
Verlängerung des Bestandsschutzes für Investmentvermögen
Das Bundesfinanzministerium hat die Übergangsfrist für ausländische Investmentvermögen bis Ende 2017 verlängert, weil ohnehin eine Reform der Investmentbesteuerung vorgesehen ist.
Im Vorgriff auf die mit dem Investmentsteuerreformgesetz geplante Gesetzesänderung für die Besteuerung von Investmentfonds hat das Bundesfinanzministerium per Verwaltungsanweisung die Übergangsfrist für ausländische Investmentvermögen bis zum 31. Dezember 2017 verlängert. Ohne diese Verlängerung hätten die Fonds ab dem 23. Juli 2016 aufgrund des AIFM-Anpassungsgesetzes mit der Umstrukturierung ihrer Anlagebedingungen und ihres Vermögensbestands beginnen müssen, was aber durch die im Investmentsteuerreformgesetz vorgesehenen Änderungen ab 2018 wieder hinfällig gewesen wäre.