Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Kein Vorläufigkeitsvermerk zum Soli mehr
- Voraussetzung für Erlass von Säumniszuschlägen
- Gefälschte ELSTER-Mails im Umlauf
- Große Zahl von Immobilienverkäufen nach Fünf-Jahres-Frist
- Der Wachstumsbooster kommt
- Klarstellung zu E-Rechnung von Kleinunternehmern gefordert
- Kindergeldanspruch trotz Vollzeit-Erwerbstätigkeit
- Mitteilung über ergebnislose Außenprüfung nicht anfechtbar
- Erwartetes Steueraufkommen sinkt deutlich
- Betrugsversuche im Namen des Bundeszentralamts für Steuern
Investitionsabzugsbetrag bei wesentlicher Betriebserweiterung
Anders als bei der Neugründung ist bei einer wesentlichen Betriebserweiterung auch kurz nach der Gründung keine besondere Glaubhaftmachung der Investitionsabsicht notwendig.
Bei einer wesentlichen Betriebserweiterung ist keine besondere Glaubhaftmachung der Investitionsabsicht für die Gewährung eines Investitionsabzugsbetrags notwendig. Auch wenn der Betrieb erst kurz zuvor gegründet wurde und bisher kaum Umsätze erzielt hat, sieht das Finanzgericht Rheinland-Pfalz keinen Grund, die strengeren Prüfungsmaßstäbe anzuwenden, die bei der Neugründung eines Betriebs anzuwenden sind.