Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Absenkung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie
- Einspruch gegen Grundsteuerwertbescheid trotz Grundstücksübertragung möglich
- Zurückweisung von Einsprüchen zum Solidaritätszuschlag
- Anpassung der GoBD an die Einführung der E-Rechnung
- Ferienwohnung kann erste Tätigkeitsstätte sein
- Kosten der Lebensführung bei doppelter Haushaltsführung
- Online-Glücksspiel als gewerbliche Tätigkeit
- Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen
- Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
- Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen
Kapital für Arbeit
Im Rahmen der Hartz-Pläne wurde bereits am 1. November das Programm "Kapital für Arbeit" aufgelegt, das Mittelständlern und Freiberuflern günstige Kredite für die Einstellung eines Arbeitslosen anbietet.
Die Bundesregierung hat ehrgeizige Ziele zum Abbau der Arbeitslosigkeit aufgestellt, die auf den Vorschlägen der Hartz-Kommission basieren. Dazu gehört auch das Programm "Kapital für Arbeit", das seit 1. November 2002 von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) angeboten wird. Das Programm steht kleinen und mittelständischen Betrieben offen und soll dazu beitragen, dass die Einstellung von Arbeitslosen nicht an Kapitalmangel scheitert.
Voraussetzung ist, dass das Unternehmen dauerhaft Arbeitslose einstellt, entsprechenden Finanzierungsbedarf hat und ausreichend Bonität aufweist. Bis zu 100.000 Euro finanziert die KfW zusammen mit der Hausbank des Unternehmens auf diese Weise je neu geschlossenem Arbeitsverhältnis. Die Laufzeit beträgt bis zu zehn Jahre.