Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Antragslose Kindergeldzahlung kommt 2027
- Startschuss für die "Steuererklärung mit einem Klick"
- Erbe kann Abzugsbeträge für Baudenkmäler nicht fortführen
- Beitrag zur Künstlersozialkasse steigt 2027 auf 5,0 %
- Koalitionspläne zur Einkommensteuerreform
- Paketabgabe für Billigimporte ab Juli 2026
- Zinslose Ratenzahlung bei privaten Verkäufen
- Betriebsausgabenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte
- Zinssatzregelung im Bewertungsrecht ist verfassungskonform
- Irank-Krieg lässt Steueraufkommen einbrechen
Versorgungsausgleichszahlungen als Werbungskosten
Ausgleichszahlungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs nach der Scheidung können zumindest in Altfällen auch als Werbungskosten abziehbar sein.
Seit 2015 sind Ausgleichszahlungen beim Versorgungsausgleich als Sonderausgaben abzugsfähig. In einem Altfall hat das Finanzgericht Münster jetzt aber entschieden, dass zumindest vor der Neuregelung geleistete Ausgleichszahlungen für eine betriebliche Altersvorsorge auch als Werbungskosten abziehbar sein können. Wenn dem Inhaber des Anspruchs ohne die Ausgleichszahlung bei Rentenbeginn geringere Versorgungsbezüge zufließen würden, dient die Ausgleichszahlung der Erhaltung der eigenen Versorgungsansprüche.
