Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Schenkungsteuer zählt nicht zu den Anschaffungskosten
- Tabaksteuererhöhung ab 2027
- Steuerbefreiung für ein selbstgenutztes Familienheim
- Fahrtkosten zur Pflege eines Angehörigen
- Entwurf für das Einkommensteuerreformgesetz 2027
- Jahresgebühr für Riester-Bausparverträge ist unwirksam
- Neues Schreiben zur steuerlichen Organschaft
- Rentenleistungen waren 2025 zu 72 % steuerpflichtig
- Regierung beschließt Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026
- Verbrauch der Erstausbildung beim Kindergeld
Pensionsrückstellung nach Reduzierung des Gehalts
Nach der Reduzierung des Geschäftsführergehalts während des Wirtschaftsjahres ist bei der Prüfung einer möglichen Überversorgung das tatsächliche Jahresgehalt maßgebend.
Wird das Geschäftsführergehalt innerhalb des Wirtschaftsjahres reduziert, kann das unter Umständen bei einer bestehenden Pensionsrückstellung zu einer Überversorgung führen. Bei der Prüfung ist allerdings das tatsächliche Jahresgehalt zu Grunde zu legen. Das Finanzgericht Düsseldorf stützt sich auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und weist den Ansatz des Finanzamts zurück, das das hochgerechnete reduzierte Gehalt als Grundlage für die Prüfung ansetzen wollte.
