Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Paketabgabe für Billigimporte ab Juli 2026
- Wahlrecht auf Sonderausgabenabzug von Altersvorsorgebeiträgen
- Grundsteuer in Niedersachsen
- Erbschaftsteuererlass wegen verprasster Erbschaft
- Pläne für eine große Rentenreform
- Zinslose Ratenzahlung bei privaten Verkäufen
- Betriebsausgabenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte
- Zinssatzregelung im Bewertungsrecht ist verfassungskonform
- Irank-Krieg lässt Steueraufkommen einbrechen
- Erster Entwurf für das Jahressteuergesetz 2026
Entwurf für eine Reform der Investmentbesteuerung liegt vor
Verhinderung von Gestaltungsmöglichkeiten und deutliche Vereinfachung für die Kapitalanleger sind die wesentlichen Ziele bei der Reform der Investmentbesteuerung.
Im Dezember hat das Bundesfinanzministerium den ersten Entwurf für ein Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung vorgelegt. Mit dem Gesetz sollen insbesondere EU-rechtliche Risiken bei der Investmentbesteuerung ausgeräumt, einzelne Steuersparmodelle (insbesondere die Umgehung der Dividendenbesteuerung) verhindert und die Gestaltungsanfälligkeit reduziert werden. In erster Linie sieht der Gesetzentwurf daher vor, ein neues Besteuerungssystem für PublikumsInvestmentfonds einzuführen, das wesentlich einfacher und leichter administrierbar ist. Während Anleger bisher bis zu 33 verschiedene Besteuerungsgrundlagen berücksichtigen müssen, reichen künftig 4 Kennzahlen aus. Das bisherige, semitransparente Besteuerungssystem wird nur noch für Spezial-Investmentfonds fortgeführt, in die grundsätzlich nur institutionelle Anleger investieren dürfen.
