Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Frist für Antrag auf eine Verlustbescheinigung läuft ab
- Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos soll verlängert werden
- Mindestlohn und Minijobgrenze steigen 2026
- Bundestag verabschiedet Steueränderungsgesetz 2025
- Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen ab 2025
- Verlustrücktrag auch nach schädlichem Beteiligungserwerb möglich
- Wechsel zwischen Kleinunternehmerregelung und Regelbesteuerung
- Aktivrentengesetz in Vorbereitung
- Beiträge zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung
- Steuereinnahmen entwickeln sich positiv
Versorgungsfreibeträge für Erbschaftsteuer verletzen EU-Recht
Die EU-Kommission hat Deutschland zu einer Änderung bei der Erbschaftsteuer aufgefordert, weil die Einschränkungen beim Versorgungsfreibetrag nach ihrer Ansicht EU-Recht verletzen.
Der Ehe- oder Lebenspartner des Erblassers hat Anspruch auf einen besonderen Versorgungsfreibetrag. Dieser Anspruch besteht allerdings nur dann, wenn der Erbe, der Erblasser oder beide in Deutschland steuerpflichtig waren, nicht aber, wenn nur Vermögenswerte in Deutschland vererbt werden. An dieser Einschränkung stört sich die EU-Kommission und hat daher Deutschland zu einer entsprechenden Gesetzesänderung aufgefordert.
