Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Schenkungsteuer zählt nicht zu den Anschaffungskosten
- Tabaksteuererhöhung ab 2027
- Steuerbefreiung für ein selbstgenutztes Familienheim
- Fahrtkosten zur Pflege eines Angehörigen
- Entwurf für das Einkommensteuerreformgesetz 2027
- Jahresgebühr für Riester-Bausparverträge ist unwirksam
- Neues Schreiben zur steuerlichen Organschaft
- Rentenleistungen waren 2025 zu 72 % steuerpflichtig
- Regierung beschließt Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026
- Verbrauch der Erstausbildung beim Kindergeld
Widerruf der Pauschalversteuerung von Geschenken möglich
Geht es nach dem Niedersächsischen Finanzgericht, können Unternehmen die Pauschalversteuerung von Geschenken und Sachzuwendungen jederzeit rückgängig machen, solange die Steuer noch nicht bestandskräftig ist.
Entgegen der Ansicht der Finanzverwaltung hält das Finanzgericht Niedersachsen die Wahl zur Pauschalversteuerung von Geschenken und Sachzuwendungen für widerruflich. Das Unternehmen könne seine Entscheidung bis zur Bestandskraft der Festsetzung der Pauschalsteuer ausüben und die einmal getroffene Entscheidung auch bis zu diesem Zeitpunkt wieder zurücknehmen. Das Finanzgericht hat die Revision zugelassen, weil es zu der Frage noch kein höchstrichterliches Urteil gibt.
